Die misslungene Beerdigung des Lucas Bimberg
Ein Bericht des streitbaren Niederdollendorfer Pastors Matthias Borrewescher aus dem Jahre 1715
Wie eine Witwe, ein Richter, ein Gerichtsschreiber und ein Oberdollendorfer den Zorn der Niederdollendorfer entfachtenMatthias Borrewescher war Pastor der Pfarrgemeinde Niederdollendorf von 1705 bis 1751. Wenn es um die Regeln und Gebräuche seiner katholischen Pfarrgemeinde ging, verstand er keinen Spaß. Eine Beerdigung auf dem Friedhof von Niederdollendorf neben der Kirche war allein den Niederdollendorfer Katholiken vorbehalten und Borrewescher hatte bestimmt, dass grundsätzlich „kein Calviner oder Lutheraner die geringste Berechtigung habe, allhier begraben zu werden".
Weitgehend unter Verwendung der Formulierungen des Pfarrers Borrewescher - ins Neudeutsche übertragen - erzählen wir hier die Geschichte um den verstorbenen Lucas Bimberg.
Der Bericht des Pfarrers Matthias Borrewescher
Ad perpetuam rei memoriam - Zum ewigen Gedenken der Sache
Im Jahre 1715, am 19. April, starb Lucas Bimberg im Wohnhaus des Johann Godfrid Krechen hier zu Niederdollendorf. Dieser Bimberg hatte sich einige Wochen in besagtem Haus aufgehalten, lag dort krank und verstarb. Da er lutherischen Glaubens war, wurde er nicht auf dem katholischen Kirchhof bestattet, sondern am 24. desselben Monats von den Nachbarn auf dem „Suchmarck“[1] beerdigt.
Solch unwürdige Beerdigung zweiter Klasse aber missfiel wiederum seiner katholischen Witwe Anna Maria sehr. Sie erwirkte eine Bescheinigung aus Köln, in der behauptet wurde, ihr Ehemann Lucas Bimberg habe sich noch vor seinem Tode bei den Franziskaner-Observanten im Kölner Kloster St. Agnes ad Olivas[2] zum wahren christlich-katholischen Glauben bekehrt, dort auch die Beichte abgelegt, kommuniziert und die heilige Messe besucht.
Daraufhin machte sich die Witwe auf den Weg zum geistlichen Rat in Düsseldorf[3], der maßgeblichen Kirchenbehörde der damaligen Bergischen Regierung. Sie reichte dort eine Bittschrift für ein katholisches Begräbnis ein, verschwieg aber, dass ihr Mann bereits beerdigt worden war. Damit erwirkte sie in Düsseldorf einen Befehl, dass der Richter Melchior Jacob Graff in Niederdollendorf unter Androhung von Geldstrafen anordnen solle, den Leichnam des lutherischen Lucas Bimberg zu begraben.
Da dieser kurfürstliche Befehl aber nicht präzise formuliert war, drohte der besagte Richter Graff jedem Niederdollendorfer Einwohner mit einer Geldbuße von 25 Goldgulden, wenn der auf dem „Suckmarck“ begrabene Lucas Bimberg nicht ausgegraben und auf dem katholischen Kirchhof erneut begraben würde. Dies lehnte die Gemeinde jedoch rundherum ab.
Der Richter erhöhte daraufhin die Strafandrohung auf 50 Goldgulden und zitierte die gesamte Gemeinde zum Gericht nach Ramersdorf, wo er den Befehl verlas. Auch der Pastor Borrewescher war anwesend und deckte gegenüber dem Richter den Betrug der bittstellenden Ehefrau auf, die in Düsseldorf vorgegeben hatte, ihr Mann sei noch gar nicht nicht beerdigt worden.
Zudem hatte ein Wilhelm Mollman, ein Lutheraner, der sich – Zitat Borrewescher - „in Oberdollendorf eingenistet“ hatte, bei der Versammlung in Ramersdorf den Religionsvergleich von 1672[4] vorgelegt – speziell den Artikel, wonach Lutheraner, die keinen eigenen Begräbnisplatz haben, auf dem katholischen Kirchplatz begraben werden sollen. Die Gültigkeit dieses Artikels für die verhandelte Sache bestritt aber der Pfarrer Matthias Borrewescher vor dem Richter und führte aus:
Erstens, dass bereits verschiedene lutherische und calvinistische Tote auf dem „Suchmarck“ und im „Schlimmen Bungart“[5] begraben worden waren – damit existierten also zwei Plätze für den verstorbenen Lutheraner.
Zweitens legte er dar, dass besagter Artikel so zu verstehen sei, dass er nur für Orte gelte, an denen Nichtkatholiken vermischt mit Katholiken wohnen und sich auf die Begräbnisstätten ihrer Vorfahren berufen können. Entsprechend sei ihm dieser Artikel auch vom geistlichen Rat in Düsseldorf erklärt worden.
Alle Proteste zugunsten dieser uralten Gesetze fanden bei dem Richter Graff und dem Gerichtsschreiber Steffens aber kein Gehör. Stattdessen gab der Richter auf Betreiben der Gegenpartei und des erwähnten Mollman dem unverschämten Gerichtsschreiber den Auftrag, jeden hiesigen Einwohner unter Androhung von jetzt bereits 75 Goldgulden Strafe abzufragen, ob sie den begrabenen Lucas Bimberg ausgraben und auf dem katholischen Kirchhof begraben wollten.
Diesen Auftrag führte der dreiste Gerichtsschreiber während der Abwesenheit von Matthias Borrewescher aus, welcher sich in Düsseldorf aufhielt, um dort seine Sicht der Dinge vorzutragen. Am 2. Mai befahl der Gerichtsschreiber entgegen aller christlichen Sitte, die Glocken läuten zu lassen, den Kirchhof zu öffnen, einen Tisch und Stuhl unter die Linde zu stellen und befragte unter Hinzuziehung der Schöffen Nesselrath und Creutzer die Dorfbewohner in einer anmaßenden Art und Weise. Jeden einzelnen bedrohte er aufs Härteste mit der bereits genannten Strafe von 75 Goldgulden.
Auch der Einspruch der „Sieben Freien“ – der Vertreter der sieben Niederdollendorfer Freihöfe - fand kein Gehör. Zudem hatte die damalige Äbtissin zu Vilich, Freifrau von Buchholz, beim Herrn Richter um drei Tage Aufschub gebeten und eine entsprechende Zusage eigentlich auch erhalten, aber der Richter hielt die versprochenen drei Tage nicht ein, sondern befahl noch am selben Tag eine Verschärfung der Maßnahmen.
So wurden die hiesigen armen Untertanen und Pfarrgemeindemitglieder während der Abwesenheit von Pfarrer Borrewescher auf Betreiben der Gegenseite durch den besagten frechen Gerichtsschreiber mit unbeschreiblicher Rücksichtslosigkeit auf höchst unchristliche Weise eingeschüchtert. Das ging am 2. Mai den ganzen Tag so weiter, bis die verzweifelten Gemeindemitglieder - „aufgrund der Abwesenheit des Pfarrers hilflos und wie Schafe ohne Hirten“ - durch die gegen jeden angesetzten 75 Goldgulden Geldstrafe gewaltsam gezwungen wurden, den bereits vor 14 Tagen verstorbenen Leichnam aus dem „Suchmarck“ auszugraben und auf dem hiesigen katholischen Kirchhof zu beerdigen.
Während seines Aufenthalts in Düsseldorf wurde Matthias Borrewescher wurde über diese Dinge umfassend informiert. Er hatte seinerseits die Angelegenheit dort bereits in seinem Sinne so weit erfolgreich vorangebracht, dass der Leichnam auf dem „Suchmarck“ hätte liegen bleiben sollen – womit der unbillige Befehl des Richters und die boshafte Aktion des Gerichtsschreibers hinfällig gewesen wären.
Damit dieser Akt, der nach der Ansicht Borreweschers die Freiheiten und Rechte der Gemeinde verletzt hatte, rückgängig gemacht würde und um die Kirchhofs-Gerechtigkeit des Gotteshauses bestmöglich zu verteidigen, begab sich Borrewescher am 19. Mai ein zweites Mal nach Düsseldorf. Dort erwirkte er einen Befehl des Kurfürsten und Bergischen Herzogs Johann Wilhelm von der Pfalz („Jan Wellem“) „gegen die Begünstiger häretischer Bosheit“ – wie Borrewescher sich ausdrückte -, in welchem zwar angeordnet wurde, es bei der Umbettung des Leichnams bewenden zu lassen, in dem aber der dazu gehörige Richterbefehl formal für null und nichtig erklärt wurde. Der Richter wurde angewiesen „die Katholiken in der hergebrachten Bestattung ihrer katholischen Toten künftig unbeeinträchtigt zu lassen“.
Kopien dieses kurfürstlichen Erlasses ließ Matthias Borrewescher in verschiedenen Archiven in Vilich, Niederdollendorf und beim Botamt des zuständigen Richters hinterlegen.
Auch die Anweisung des Kurfürsten Johann Wilhelm von der Pfalz, genannt "Jan Wellem" möchten wir hier wiedergeben. Wir haben die vorliegenden Texte dazu ebenfalls ins Neudeutsche übertragen.
"Jan Wellem" an den Richter des Amtes Löwenberg Melchior Jacob Graff
Von Gottes Gnaden, Johann Wilhelm, Pfalzgraf bei Rhein, Erztruchsess des Heiligen Römischen Reiches und Kurfürst, in Bayern, zu Jülich, Kleve und Berg Herzog, Fürst zu Moers.
Lieber Diener, du erinnerst dich gewiss untertänigst daran, was wir dir wegen der Beerdigung des lutherischen Glaubensgenossen Johann Lucas Bimberg mehrfach gnädigst befohlen haben.
Obwohl auf unseren letzten Befehl hin bisher keine pflichtgemäße Antwort eingegangen ist, wollen wir es – da die Sache bereits geschehen ist – bei der viel zu voreiligen Aus- und Umbettung des Leichnams auf den katholischen Kirchhof zu Niederdollendorf für diesmal bewenden lassen.
Gleichwie wir aber den katholischen Einwohnern dort dadurch keinen Nachteil verursachen wollen, sondern gnädig anordnen, dass dieser Akt für nichtig erklärt werden soll: So ist hiermit unser gnädigster Befehl, dass du dies gebührend öffentlich bekannt machst und die Katholiken in ihrer hergebrachten privaten Bestattung ihrer katholischen Toten künftig unbeeinträchtigt lässt.
Düsseldorf, den 17. Juni 1715.
Auf besonderen gnädigsten Befehl Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht: V. L. Holthausen, Jo. Herm. Vogelsang, den Richtern zu Löwenburg.
Dass mir heute das Original dieses kopierten gnädigsten Befehls ausgehändigt wurde, bezeuge ich hiermit.
Gegeben zu Ramersdorf, am 9. August 1715, M. J. Graff.
(Äußere Aufschrift: Unserem Richter zu Löwenburg und lieben Getreuen Melchior Jacob Graff.)
Dass der vorliegende gnädigste Befehl und das Zeugnis des Herrn Richters in der Kopie Wort für Wort dem Original entsprechen, bezeuge ich hiermit eigenhändig.
Mathias Borrewescher, Pfarrer zu Niederdollendorf.
Fußnoten
- ↩ Zu der Gemarkung "Suchmarck" in Niederdollendorf gibt es zurzeit leider nur Vermutungen. Eine davon bezieht sich auf den "Schürling", das Gebiet des heutigen Bürgerparks. Dort wurden in späterer Zeit auch Seuchenopfer nach Gelbfieber- und Choleraepedemien beerdigt.
- ↩ Das Kloster "St. Agnes ad olivas" lag in der Nähe des Kölner Neumarkts. Dort gibt es noch heute eine Einkaufspassage mit dem Namen "Olivandenhof". Siehe dazu auch: 'Franziskaner-Observanten-Kloster' auf der Webseite "Altes Köln"
- ↩ Der "Geistliche Rat" war eine 1690 vom Kurfürst und Herzog Johann Wilhelm von der Pfalz gegründete Behörde, der im Herzogtum die oberste Entscheidungsgewalt über Religions- und Kirchenfragen übertragen worden war.
- ↩ Der "Cöllner Religionsvergleich" von 1672 regelte das Zusammenleben von Katholiken und Lutheranern im Herzogtum Berg.
- ↩ Auch die Gemarkung "Der schlimme Bungart" lässt sich leider zurzeit nicht einwandfrei lokalisieren. Anderen Urkunden zufolge war dort ein Friedhof für Verbrecher und weitere besonders unerwünschte Personen. Er wird am südlichen Ortsende an der Grenze zu Königswinter vermutet. Handfeste Beweise dazu fehlen aber.