<<< zurück
Zur Geschichte des Hauses Longenburg
- Abschrift einer Urkunde aus dem Jahre 1696 -

 Euer Wohlgeboren erinneren sich annoch außer Zweifel, erhellet sonsten ab der Beylag waß dieselbe auf unser gemüßigten Klagen wegen der von der Gemeinde Niederdollendorf damahlen unbillige und unrechtlicherweise geschehenen Logirung eines und mehreren Soldaten auf unserem freyadlichen Guth Longenberg unterm 10. Novembris verflossenen Jahres 1695 under 10 Goldgulden Straff großmütigst befohlen haben; Nun haben wir zwarn uns nicht andersversehen können, als das obengedachte Gemeinde alsolchen obrigkeitlichen Befehl gebührend nachgelebt haben würden, so müßen indoch mit nicht geringer Befermbdung des Widderspiel in der Thadt erfahren, indeme iüngsthin intziger Bürgermeister undt Geschworene daselbst nicht alleine obbesagt, unserem freyadlichen Guth mit Soldaten zu belegen, mit Hindansetzung alles obrigkeitlichen Respekts sich unverantwortlich understanden, sondern auch beim letzten Durchmarsche der alliierten Truppen unseren Halbwinner zu gedachten Longenberg durch sechs dahin abgeschickter Soldaten gezwungen mit seinem Ochsen Vorspan zu leisten mit Erdröhung, das widrigenfalls alles im Hause zerschlagen und gemelter Halbwinner aufs übelste tractieren sollten;wie sie dan nicht weniger auf eben solche unzulässige Weise denselben zu denen Wachten neuerlich anhalten wollten; auch aber dieses aufs neue vorigen Tagen aus lauter Mutwill, ohne das die Gemeinde so stark mit Soldaten belegt, weder unserem Halbwinner auf sein Gewinn undt Gewerb so hoch vertragen könne unseres Haus daselbst mit vier Personen, nemblich einem Soldaten mit Fraw und zwei Kindern belegt.

 Wie nun solches eine unerhörte undt höchststraffbare Thätlichkeit ist auf einem adlichen Haus und Guth mit Soldaten dergleichen Gewalt zugebrauchen, die zumuthende Lasten auch davon sowenigals wie von ander dergleichen adlichen Güthern so im Herzogthum Berg gelegen abgetragen worden, folglich wir auch solches auf keiner nachtzgeben gesinnt sindt.

 Als werden höchstens gemüßiget Euer Wohlgeboren richterliches Ambt diesfals gebührendanzurufen mit dienstlicher Bitt die unruhige und obrigkeitliche respectvergessene Gemeinde nicht allein in die in oben gezogenem dero Befehl bedröhnte Straff von 10 Goldgulden nunmehr wissentlich zu verklagen, die nacher Longenberg bilettierte Soldaten alsobald hinan zunehmen undt sich furterhin dergleichen vermessentlichen Verfahrens und Aufbürdung ungebührlicher Lasten under höherer Straff zu enthalten großzügig undt ernstlich zu befehlen, sondern auch vor allem itzige Bürgermeister und Geschworene zu Abstattung uns solche Gewalt halber gebührender Satisfaction (Genugtuung) nachdrücklich anzuhalten, darüber

                  Dienstwilligste

                                   Erben Achatius zu Longenberg

- Keine buchstäblich - genaue Abschrift
Quelle: H. F. Berswordt, 1962
<<< zurück