Die Angelegenheiten der Mark Dollendorf wurden von den beiden Markgedingen zu Ober- und Niederdollendorf verwaltet. Weil die Grenzen ihrer
Befugnisse sich mit denen der Pfarrbezirke deckten und auch kirchliche Angelegenheiten das Geding beschäftigten, nannte man sie auch Kirchspielgedinge.
Nachbar- oder Markgedinge nannten sie sich, weil sie die Rechte der Dorfnachbarn (-bewohner) zu wahren hatten. In alter Zeit waren es die Freien, die
über ihre Rechte wachten; dann ist ihre Zahl zusammengeschmolzen bis auf die Vertreter der größeren Höfe der Grundherrschaften.
Die Höfe im Einzelnen
Der St. Andreashof war Eigentum des Stiftes St. Andreas in Köln war, obwohl er vielleicht einen anderen Namen trug. Seine Lage
ist nicht festzustellen, und doch ist er wahrscheinlich noch vorhanden. Das Weistum vom Jahre 1643, das die alten Gerechtigkeiten des Kirchspiels erneuerte,
nennt als seine Verpflichtungen die Zahlung von jährlich 2 Viertel Wein an den Offermann und die gleiche Lieferung an die Flurschützen.

Der Bonner Hof, das heute irrtümlich Bohnenhof genannte Gut an der Kirche.
Es war der Stapelhof des Bonner St. Cassiusstifts.
An seinem ursprünglichen mit der Longenburg verbundenen Hofgericht, das um das Jahr 1555 dreimal im Jahre dienstags nach Dreikönigen, dienstags nach
Johannes Baptist und dienstags nach Martini gehalten wird, sitzt ein Schultheiß, und ein Umstand von sechs Hofleuten weiset das Hofrecht und findet
das Urteil in Sachen des Zinses und der Pacht der Hofgüter.
Damals war der Hof im Besitze eines Clas Nölgen. An diesem Gericht empfingen 1694 Franziskus Achatius, 1767 Claudius Franziskus Baron
d'Ayx, dann Hofrat Bewer und 1779 Franz Josef Freiherr d'Ayx, unter Feierlichkeiten die Belehnung mit der Longenburg, als einem Lehnhofe des Bonner Cassiusstifts.
Im Jahre 1969 wurde der Hof abgerissen.
Der Brederhof liegt an der Beuel-Honnefer Landstraße der Stelle gegenüber, wo die Wege nach der Keupe und nach dem Schilde
 von dieser abzweigen, trägt seinen Namen von den Junkern Breder und ist einer der alten Freihöfe des Kirchspiels Niederdollendorf, die in das Geding
einen Geschworenen (Anerben, Janerben, Vorgänger) zu stellen hatten.
Er besaß das so genannte Berggasserfeld und hatte davon, wenn es besät war, acht Garben an die Schützen abzugeben.
Auch musste er einen Mann zum Wetterläuten stellen.
Sonst ist nichts von ihm bekannt geworden, und außer dem Hofe und dem Flurnamen "In der Bredershecke" erinnert nichts mehr an das erloschene Geschlecht
der Junker von Breder.
Lesen Sie hier einen Beitrag mit der Überschrift "Notizen zur Geschichte des Brederhofes u. seiner Besitzer"
von Heinz-Friedrich Berswordt, der im Jahre 1963 in drei Folgen in der "Oberkasseler Zeitung" veröffentlicht wurde.
|

PDF-Dokument ansehen oder herunterladen
|
Der Fronhof ist eines der ältesten Güter des 982 gegründeten adeligen Fräuleinstifts Vilich. Wenn König Konrad III. im Jahre 1144 unter
anderen Gütern und Rechten dem Stifte die fünf Pfarrkapellen zu Königswinter, Ober- und

Niederdollendorf, Oberkassel und Küdinghoven bestätigt mit
dem Zehntrecht an Ackerland, Weinbergen, Gärten und Neubruchland in diesen Bezirken, so setzt gerade dieses Zehntrecht das Dasein eines alten Fronhofes voraus
und ist der beste Zeuge für sein hohes Alter. 1195 wurde dieses Recht auch vom Papste Cölestin III. ausdrücklich bestätigt, und wenn auch Vilich von diesem
Zehnten nach und nach an die Pfarrer und an Heisterbach einen Teil übertragen hat, so wird es doch noch 1791 als Inhaber des nassen und trockenen Zehnten
bezeichnet; der nasse Zehnte betrug nicht den zehnten, sondern den vierundzwanzigsten Teil des Ertrags an Wein. Nirgends wird der Zehnte nach dem
Dreißigjährigen Kriege noch gern bezahlt worden sein; so ist verständlich, dass seine Zahlung in der Zeit, als die Ideen der französischen Revolution auch
die rheinische Bevölkerung lebhaft entzündet hatten, nur noch mit Reibereien abging.
1316 wird der Hof in einer lateinischen Urkunde der Äbtissin Ponzetta und des Konventes eine Curia genannt. Das Wort bezeichnet einen Fronhof mit
hörigem Bauern und allem anderen Zubehör. Damals wird ein Bonner Bürger Henricus vom Stocke als Officiatus, d. h. als amtlicher Vertreter des Hofes, genannt, und

die Urkunde spricht von seinen Schöffen und Geschworenen. Der Hof hatte also ein Gericht; dreimal im Jahre an den Donnerstagen nach Ostern, Johanni und Martini
hielt es seine ungebotenen Sitzungen und unterschied sich in seiner Verfassung nicht von den bereits genannten Hofrichtern. Der Halfen des Hofes war zugleich der
Schultheiß seines Gerichts, und zehn Hofleute bildeten seinen Umstand. Er wird auch der geschworene Vorgänger gewesen sein, den der Hof in das Kirchspielgeding auf
dem Kirchhofe zu stellen hatte. Was die Kirche von Ostern bis Pfingsten an Maiengrün zu ihrem Schmucke brauchte, lieferte der Vilicher Hof und die Abtei Heisterbach;
auch das Dach der Kirche hielt er instand. Wenn es donnerte, ging ein Knecht vom Hofe zum Wetterläuten; es war der Glöckner des Hofes, der auch das Glöckchen auf
dem Hoftürmchen zu den Tagzeiten läutete, wofür ihm die Jungfern des Stifts jährlich ein Malter Korn und zwei Viertel Wein zahlten. Auch den Flurschützen gab der Hof
jahrs zwei Viertel Wein zu ihrem Lohne. Er hing das Falltor am unteren Eingang des Dorfes ein und hielt es imstande, hielt der Gemeinde einen Zuchtstier und für
ihren Häuserbau eine Lehmgrube. Auch eine Sandgrube hatte er oberhalb des Dorfes für die Zwecke der Dorfnachbarn stets zur Verfügung zu halten.
Bei der Aufhebung des Stiftes Vilich im Jahre 1803 bestand der

Fronhof aus Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden nebst vier Rambüschen, deren Größe nicht bekannt ist; dazu gehörten 2 ½ Ruten Gemüse- und Baumgarten, 41 Morgen
76 ½ Ruten Ackerland und 3 Morgen 23 3/ 8 Ruten Weingarten. Es scheint, dass ein Frembgen aus Niederdollendorf der Halfen war, an dessen
Witwe der Hof vom 1. Januar 1814 bis Ende Dezember 1822 für die jährliche Pacht von 5 Ohm Rotwein und 2 Ohm Weißwein (zu 23 Reichstaler 15 Groschen angeschlagen)
und 183 Reichstaler 18 Groschen in bar weiterverpachtet wurde. Da er jedoch schon am 31. Dezember 1819 pachtfrei wurde, stellte ihn die preußische
Domänenverwaltung am 14. September 1818 auf dem Rathause zu Köln zugleich mit dem Probsthofe zum Verkauf. Der Ankäufer konnte nicht ermittelt werden; in den
achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts war er mit dem früheren Zubehör an Land und Weingarten Eigentum der Gebrüder Hoitz. Danach war er im Besitze des
Fuhrunternehmers Nagel und fiel im Mai 1968 der Erweiterung der Hauptstraße zum Opfer.
Der Gereonshof, der dem Stifte St. Gereon in Köln 1223 vom Papste bestätigt wurde, muss schon vorher in dessen Besitze gewesen sein,
und gehört wie derjenige zu Oberdollendorf zu den ältesten Besitzungen der Stiftsherren. Als Curtis, ein zu der Dorfmark gehöriges Gehöft, hat er für das
Stift eine Bedeutung wie der Fronhof für Vilich. Er ist der Mittelpunkt der Stiftsgüter in weiter Umgebung. 1243 geht ein zu dem Hofe gehörendes Lehngrundstück
bei Oberkassel, auf dem eine Heisterbacher Mühle steht, durch Tausch ins Eigentum der Abtei über. 1317 werden urkundlich Weinberge erwähnt, die Zubehör des
Hofes sind; Heisterbach besitzt sie und hat sie an die Witwe Kunigunde von Vierhusen (Verreiße) verpachtet, die auch die Lehnsabgabe an den Gereonshof zu
Niederdollendorf zahlen soll. Da sie lange im Rückstand damit ist, beschließt das Hofgericht die Einziehung, jedoch bleiben die Weinberge durch Vermittlung
der Schöffen bei Heisterbach. Der Vorgang spielt sich in einer Sitzung des Hofgerichts ab, dessen Hofleute oder Geschworene hier Schöffen genannt werden,
in Gegenwart und auf Anordnung eines Thielmann genannt Wage, den die Stiftsherren nach dem Hofe entsandt haben. Dieses Gericht hat um 1555 einen sitzenden
Schultheißen, einen Boten und einen Umstand von 20 Hofleuten. Es wird gehalten an den zweiten Montagen nach Dreikönigen, Ostern und Johanni und erkennt über
Zins und Pacht der Hofgüter. Es wird Bann und Friede geboten im Namen des Herzogs von Berg. Die Geschworenen "haben eine Rolle und sonst kein Gebot oder Verbot."
Der Hof, der auch Stapelhof genannt wird, ist ein Freihof und stellt einen Anerben in das Kirchspielgeding auf dem Kirchhofe; er zahlt
jährlich zwei Viertel Wein an den Offermann, das gleiche nebst einem Sümmer Korn an die Flurschützen.
Als das Kapitel von St. Gereon im Jahre 1348 glaubte, wegen des Zwistes zwischen Klerus und Bürgerschaft Köln verlassen zu müssen, ordnete
es an, dass der Hof zu Niederdollendorf seine Abgaben des Stiftsspeichermeisters und des eigenen Mütterers (Fruchtmessers), den die Stiftsherren beschäftigen.
Über das Schicksal dieses Hofes bei der Säkularisation der geistlichen Güter ist leider nichts bekannt. Es würde sonst möglich sein, aus
den Namen des letzten Pächters auch die Lage des Hofes zu bestimmen, der ohne Zweifel etwa unter den Gehöften der Rheingasse noch vorhanden ist.
Der Gorghauserhof ist in dem 1643 erneuerten Niederdollendorfer Weistum des Jahres 1560 unter den Höfen des Kirchspiels genannt;
er scheint aber auch dort zu keinerlei öffentlichen Leistungen herangezogen. Auch über seine Lage ist nichts bekannt.
Die Longenburg. Das reiche Stift St. Cassius in Bonn war schon im Anfange des 12. Jahrhunderts im Besitze eines Hofes in Dollendorf, der
ihm am 31. März 1131 von Papst Innozenz II. mit einer langen Güterreihe bestätigt wurde. 1150 verordnete Erzbischof Friedrich von Köln diesem Stifte 32
größere und 8 kleinere Kanonikatspräbenden, darunter auch ein Fuder Wein, das aus Dollendorf einkommt. 1306 befand sich der Hof in einem Rechtsstreit mit
der Abtei Heisterbach, um den bei dem Kloster

gelegenen Honerbusch, der am Gerichte zu Oberdollendorf unter dem Vorsitz des Herrn Heinrich von
Löwenberg zugunsten Heisterbachs entschieden wurde. Dabei wurde festgestellt, dass der Honerbusch von einem größeren Walde des Cassiusstiftes abgetrennt
und von Heisterbach käuflich erworben war. An Sondervermögen aus Stiftungen besaß 1315 auch der Kreuzaltar in der Kirche von St. Cassius einen Weinberg
in Dollendorf, und die Gesamtheit dieser Güter bilden das Zubehör des Hofes, der wie der Fronhof und der Stapelhof von St. Gereon als Curtis bezeichnet
wird. Er hatte also ein Gericht mit Schultheiß und Geschworenen. Der Name "Hof zo Lunenberch", Hof Longenburg, tritt uns zuerst in einer Urkunde
vom 2. Januar 1407 entgegen. Damals besaß Ritter Godart van Lomer (von Lohmar) den Hof und den großen Weinberg am Lunenberge, von dem ein Teil seiner
Tochter Katharina gehörte, die Nonne im Kloster der Benediktinerinnen zu Schwarzrheindorf war. Es fehlte ihm an Mitteln den Weinberg zu bauen, und er
hat ihn vergehen und zu Driesch werden lassen. Nachdem er schon einen Teil desselben an Christian zu der Bitzen in Erbpacht gegeben hatte, überließ er
einen anderen Teil mit Grenzgraben und Ladestatt dem Heisterbacher Professmönche Peter van Köllen oder Hoynkirchgen in Erbpacht gegen einmalige Zahlung
von 13 guten schweren rheinischen Gulden für sich und 1 Gulden für seine geistliche Tochter; die jährliche Lehnsabgabe von zwei Ohm Pachtwein ließ er
sich in Dollendorfer Maß in sein Fass auf der Longenburg liefern. Dieser Weinberg gehörte zu dem Lehngut des Vilicher Fronhofes, und dessen Geschworene,
die über die Lehen zu wachen hatten, werden wohl zu jener Lösung gedrängt haben. Durch Kauf ging die Longenburg an den kurkölnischen Hof- und Kammerrat
Johannes Palant über, der sie 1638 besaß, nachdem etwa 50 Jahre vorher das jetzige Herrenhaus erbaut worden war. Durch Heirat einer Tochter Palants kam
das Gut an die Familie Burmann und durch abermalige Vererbung in weiblicher Linie an die Achatius, eine bekannte kurkölnische Beamtenfamilie.
Das Gericht hatte einen Schultheißen und sechs Hofleute und tagte dreimal im Jahre, an den ersten Dienstagen nach Dreikönigen, Johanni und Martini.
Seit wann das Gericht auf dem Bonner Hofe an der Kirche gehalten wurde, lässt sich nicht feststellen; als 1555 Clas Nölgen diesen Hof besaß,
fanden die Gerichtssitzungen schon dort statt. Hier fand, wie schon angedeutete wurde (vgl. Bonner Hof), am 6. Juli 1694 eine feierliche Belehnung mit
der Longenburg statt. Weil ihre Besitzer, die Erben des verstorbenen kurkölnischen Geheimen Kriegs- und Hofkammerrates, General-Kriegskommissar
Arnold Friedrich Achatius häufig außer Landes waren, war die Belehnung seit dessen Tode unterblieben, und auch die Kurmut (Todfallgebühr),

die in der Ablieferung eines Pferdes bestand, war dem Cassiusstift nicht entrichtet worden. Das sollte nun mit den vorgeschriebenen Förmlichkeiten, in denen
Gepflogenheiten aus der Glanzzeit des Rittertums wieder auflebten, nachgeholt werden. Der neue Erbe, der als empfangende Hand des Lehns gelten sollte,
war der Kurkölnische Geistliche Rat und Propst zum Heiligen Kreuz in Mainz, der Kanonikus zu Bonn und Schwarzrheindorf, Franziskus Achatius. Am zweiten
Dienstag nach St. Johannes Baptista erschien er pünktlich auf dem Stapelhofe und wohnte dem Geding bei, das nach der Vorschrift im Baumgarten gehalten
wurde. Nachdem der Hofschultheiß Peter Hemmersbach das Weistum verlesen hatte und alle von den Geschworenen gemachten Anzeigen erledigt waren, bestieg
Achatius als Wepeling, d. h. in voller Rüstung wie zum Turnier sein Pferd, ritt einmal vor dem Hofgericht auf und ab, schoss dreimal aus seinem Gewehr,
stieg ab und stellte sein Wepelingspferd als Kurmut zur Verfügung. Das Pferd wurde zu 47 Reichstaler abgeschätzt und ihm selbst nach Zahlung dieser
Summe die Belehnungsurkunde überreicht. Den Lehnseid hatte er als Geistlicher vor dem Stiftskanoniker von Bonn und Schwarzrheindorf Kaspar Rahms abgelegt.
Die Kurmut wurde später auf Verwendung des Rentmeisters Reiner Goer beim Propste auf 38 Reichstaler ermäßigt. Mit der Belehnung war ein Essen verbunden,
an dem dreizehn Personen teilnahmen und das für jeden 1 Florin 21 Albus kostete. Es wurden Schinken, Dörrfleisch, Rind- und Kalbfleisch, Weiß- und Roggenbrot
gereicht und der übliche Wein geschenkt. Der ganze Vorgang, über den der Schreiber des probsteilichen Stapelgerichts zu Niederdollendorf, Johann
Adam Wursten, ein genaues Protokoll aufnahm, kostete dem Longenburger 37 Florin 20 Albus, das Essen allein kostete 16 Albus.
Auf demselben Geding wurde der Longenburger Halfen Heinrich Bart als Hofgeschworener angenommen. Bald darauf war Heinrich Pertz
Halbwinner auf Longenburg; als er von Achatius auch als geschworener Vorgänger des Freihofes für das Kirchspielsgeding bevollmächtigt wurde, lehnte
das Geding ihn ab, weil er sich wiederholt in der Tragung der Gemeindelasten widerwillig gezeigt habe. Auf den Nachweis des Achatius, dass das, was
die Gemeinde verlangt habe, gegen die Freiheiten des Hauses Longenburg, und der Einspruch von ihm veranlasst gewesen sei, wurde Pertz angenommen.
Was die Longenburg dem Kirchspiel gegenüber zu leisten hatte, wurde bei der letzten Erneuerung seines Weistums im Jahre 1786 noch einmal festgestellt:
Sie entsendet einen geschworenen Anerben in das Geding auf dem Kirchhofe, liefert dem Pfarrer jährlich 4 Ohm und 4 Viertel Wein, dem Offermann 2 Viertel,
den Flurschützen 2 Viertel Wein und 3 Sümmer Korn, und wenn die unterste Gewanne des Longenburger Ackerlandes nach dem Rhein hin besätet war, noch 15 Garben
dazu. An der Longenburger Gasse hatte der Hof das Falltor anzuhängen und dieses wie den ganzen Weg von der obersten Bitze bis an das Kreuz allein in
gutem Zustande zu erhalten.
Für das Jahr 1767 werden der Kurkölnische Kämmerer und Oberst a. D. Claudius Franziskus Baron d'Ayx de Daussoux und seine Gattin Maria
Franziska Theresia de Jung als Besitzer der Longenburg genannt. Unter ihnen wurde eine Abschätzung des Gutes vorgenommen,

deren in mancher Hinsicht bemerkenswertes Ergebnis hier folgen möge:
"Der zur Longenburg gehörige Weingarten ist auf 7 Morgen 3 Viertel 10 Ruten berechnet und auf 1842 Reichstaler abgeschätzt.
Das herrschaftliche Haus ist in gutem Stande, die Halfenwohnung ist baufällig, ebenso Scheune und Stallung; die Weinberge sind schlecht
im Stande, und es sind noch 120 Reichstaler hannoversche Kontribution zu zahlen (aus dem Siebenjährigen Kriege). Das ganze Anwesen wird zu 10.054 Reichstaler
52 Albus geschätzt."
Die Taxe scheint vor einem Verkaufe des Gutes im Auftrage des Käufers gemacht zu sein. Bald darauf muss Hofrat Bewer die Burg erworben haben.
Von dessen Witwe kaufte sie der Sohn jenes Claudius Franziskus d'Ayx, der Kurkölnische Kammerherr und Hauptmann Franz Joseph Freiherr d'Ayx, der mit der Vilicher
Kanonesse Eva Henriette Ernesta Freifräulein von Lützerode vermählt war. Sie hatte ihm 4.000 oberrheinische Goldgulden mit in die Ehe gebracht. Am 23. August 1779
fand auf dem Stapelhofe die Belehnung unter denselben Feierlichkeiten statt, die oben bereits geschildert wurden. Die Freiherren d'Ayx waren die letzten
Lehnsträger des Bonner Cassiusstiftes bis zu dessen Aufhebung. Wahrscheinlich ist auch durch sie das Herrenhaus im 18. Jahrhundert umgebaut und der längst
notwendige Neubau der Wirtschaftsgebäude vollzogen worden. Von ihnen erwarb 1809 Daniel von Weise das Gut, der schon unter französischer Herrschaft Maire
und seit 1815 Bürgermeister von Oberkassel war. Nach seinem Tode kam es 1850 zur Teilung der Ländereien. Ein Herr Custodis erwarb die Burg mit den bei ihr
belassenen Gütern und verkaufte sie 1869 an den Freiherrn Friedrich von Loé, dessen Tochter Freifrau von Dalwigk die Longenburg, die Heimstatt ihrer Jugend,
wieder bezogen hat.
Das im 16. Jahrhundert erbaute Herrenhaus war, trotz mehrfacher Umbauten, im wesentlichen erhalten und schaute mit den beiden Rundtürmen,
die den geräumigen Mittelbau flankieren, ernst in die neue Zeit. Friedrich von Loé hat wiederherstellen lassen, was an ihr zu verfallen drohte, und einen
gotischen Saalbau hinzugefügt. Auch die versplitterten Ländereien vereinigte er wieder mit dem alten Stammgute, so dass die Longenburg unter ihm wieder
300 Morgen Land, 4 Morgen Weinberg und 1 Morgen 6 Pinten Wiese durch den Hofpächter bewirtschaftete. Ein Reskript des Papstes Pius IX. gestattete ihm,
seiner Gattin und seinem Sohne Clemens am 13. Dezember 1875 auch den eigenen Gottesdienst in einer Hauskapelle.
Leider wurde dann das Herrenhaus im Jahre 1962 abgebrochen.
Der Mönchshof. Cäsarius von Heisterbach erzählt nicht lange nach dem Jahre 1200 von einem Bruder Konrad, der dem Hofe zu Dollendorf
vorstand, und kennzeichnet damit den Hof als eine Grangia, d. h. ein im Eigenbetrieb der Abtei bewirtschaftetes Gut. Das war noch im Jahre 1315, da ein
Conversbruder Ludwig als Meister des Hofes genannt wird, der dem Propst von St. Andreas (vgl. St. Andreashof) eine Weinbergparzelle verpachtet. 1371 besaß
der Hof außer vier Morgen Ackerland im Niederdollendorfer Felde ein Kelterhaus mit anliegendem Grundstück auf dem Rheinufer, die damals von Leistpflichten
befreit wurden. Die Lage dieses Kelterhauses, dessen Entfernung von dem Hofe nicht weit gewesen sein dürfte, und die Mönchsgasse, der der Hof seinen Namen
aufgeprägt hat, sind Beweis genug, dass der Hof in der Mönchsgasse nahe am Rhein gelegen hat. Er hatte einen Knecht zum Wetterläuten zu stellen und mit dem
Fronhof zusammen das Maiengrün zu liefern, dessen die Pfarrkirche von Ostern bis Pfingsten zu ihrem Schmucke bedurfte. Und wenn das Niederdollendorfer Weistum
schon 1560 und noch 1754 berichtet, dass die Abtei Heisterbach den Niederdollendorfer Schützen zwei Viertel Wein, ein Malter Korn und von dem Lande an den
Beyerts Bäumchen zwei Garben, ferner einen über den anderen Tag 1/3 Brot mit der nötigen Zukost ohne Aufschub zu zahlen und zu liefern habe, so war das wohl
zunächst eine Vergütung für den Schutz der abteilichen Waldungen und der Viehtrift, die innerhalb der Niederdollendorfer Mark lagen, aber auch des umfangreichen
Hofbesitzes, den die Abtei um diese Zeit fraglos durch einen Pächter bewirtschaftete. Die Hofanlage selbst scheint schon früh gänzlich ausgegangen zu sein; heute
ist keine Spur mehr von ihr vorhanden. Aber dass um 1820, als ein Heinrich Müller den Heisterbacher Küchenhof in Pacht hatte, eine Witwe Friedrich Müller ein
kleines Weingut ohne Gehöft in Niederdollendorf für die halbe Traube baute, legt die Vermutung nahe, dass die zu diesem gehörigen 3 Morgen 52 ½ Ruten Weingarten
in 6 Parzellen, 2 Morgen 54 Ruten Ackerland in 3 Parzellen und 4 Morgen 132 Ruten Busch in 3 Parzellen, (zusammen 10 Morgen 88 ½ Ruten Kölnisch oder 13 Morgen
27 Ruten rheinisch) den Rest des Heisterbacher Mönchshofes darstellten. Diese Güter wurden am 10. Juni 1823 in der Aula des Jesuitengymnasiums zu Köln von der
preußischen Domänenverwaltung verkauft.
Der Petersbergerhof. Bis zu ihrer Aufhebung im Jahre 1803 unterhielt die Abtei Heisterbach ihre Kapelle auf dem Petersberge und einen
kleinen Bauernhof zur Bewirtschaftung des umgebenden Landes. Dann wurde beides Staatsdomäne, und der preußische Fiskus verkaufte das Gut am 11. Mai 1835 an
die Familie Mertens, die in der sogenannten Plittersdorfer Au wohnte. Der Käufer Mertens musste sich dabei verpflichten, die Wirtschaftsgebäude, besonders
aber das Kirchlein in guten Zustand zu setzen und darin zu erhalten. Es wurde in dem notariellen Kaufakte festgelegt, dass die viel besuchte Kapelle mit
Paramenten, Gemälden und Leuchtern für ewige Zeiten ohne die mindeste Einschränkung ihrer gottesdienstlichen Bestimmung zu belassen sei. Der Domänen-Rentmeister,
der Bürgermeister von Königswinter und der Pfarrer von Niederdollendorf bildeten das Kuratorium, das zur Wahrung dieser Rechte eingesetzt wurde. Der Hof ging
später an den Kölner Peter Joseph Nelles und von diesem an Ferdinand Mühlens über, unter dem er niedergelegt und durch moderne Hotel- und Restaurationsanlagen
ersetzt wurde, die sein Sohn Peter Mühlens auf Haus Röttgen im Landkreise Mülheim besitzt.
Das Pfaffenröttchen oder der Schreihof. Schon 1329 besaß die Abtei Heisterbach am Paffinroyt zwei Morgen Weinberg, dessen
Zinsbelastung sie in jenem Jahre ablöste. 1436 tauschte sie drei Ohm Weinzins aus einem

Weinberge am Paffenroide ein gegen ebensoviel aus
Römlinghovener Weinbergen. 1447 löste sie den Vilicher Weinzehnten "an dem Paffenroide boven deme Lunenbergh" mit 60 oberländischen Gulden ab. Das
Oberdollendorfer Weistum vom Jahre 1540 verpflichtet die Abtei, aus dem Schelminweingarten am Paffenroth den Schützen jährlich ½ Ohm Wein zu geben.
Um dieselbe Zeit zahlt der Schreihof nach dem Niederdollendorfer Weistum dem dortigen Pfarrer jährlich 4 Viertel, den Schützen 2 Viertel Wein. Der Hof war
wie ein adeliges Gut von Schatz, Steuer und ungewöhnlichen Umlagen befreit. Die Gemeinde Niederdollendorf aber weigerte sich in der ersten Hälfte des
17. Jahrhunderts, das noch länger anzuerkennen, musste sich aber am 7. Februar 1661 durch den Befehl des Löwenberger Richters Michael Heister, die Freiheiten
des Gutes zu achten und es nicht mehr mit derartigen Abgaben zu belasten, eines anderen belehren zu lassen. Als 1803 die Heisterbacher Güter Staatsdomäne
wurden, war das Pfaffenröttchen ein kleiner Bauernhof von 12 Morgen 126 ¾ Ruten Kölnisch oder 15 Morgen 172 Ruten rheinisch, die das Wohnhaus und die
Wirtschaftsgebäude umgaben. Nicht mit Unrecht trug es den Namen eines Weingutes, da die Weinberge mit 6 Morgen 128 Ruten einen größeren Flächenraum füllten
als das Ackerland mit 2 Morgen 147 ¼ Ruten, Baumgarten und Wiese mit 1 Morgen 60 ½ Ruten und die Rambüsche mit 1 Morgen 91 Ruten zusammen. Damals saß Christian
Thiebes aus Oberdollendorf auf dem Hofe und baute ihn "für den halben Trauben"; seine Pachtzeit lief bis zum 31. Dezember 1826. Noch in den achtziger Jahren
des vorigen Jahrhunderts hieß sein Sohn in Oberdollendorf nicht anders als "de Paaferöddesch Matthes". Er war noch Halfen auf dem Pfaffenröttchen, als dieses
am 10. Juni 1823 durch den Verkauf in der Aula des Jesuitengymnasiums in Köln an den Kurator der Bonner Universität, Geheimrat Ph. J. Rehfues übergegangen war.
Dieser zog sich, nachdem er 1826 in den erblichen preußischen Adelsstand erhoben worden war, 1842 auf den stillen Landsitz zurück, den er inzwischen auf dem
Pfaffenröttchen errichtet hatte. Hier ist der bedeutende Mann am 21. Oktober 1843 gestorben. Sein Sohn Julius von Rehfues hat noch bis 1860 dort gewohnt.
Beide waren mit dem Bonner Professor Ernst Moritz Arndt befreundet, und der gefeierte deutsche Dichter und in seinem Alter noch rüstige Fußgänger verkehrte
häufig und gern auf den rebengekränzten waldumsäumten Landsitz, und in seinem 1844 erschienen Buche "Wanderungen aus und um Godesberg" rät er jedem,
der den Petersberg zu besteigen im Begriffe steht, sich zuvor "in dem Pfaffrätchen" zu erquicken. Der Pächter betrieb nämlich in seiner Wohnung eine kleine
Schenke. Begeisterter hat wohl nie einer die Reize des anmutigen Bergwinkels gepriesen als Arndt in dem genannten Buche, und bedeutenderes Lob konnte ihm zu
jener Zeit kaum zu Teil werden als aus dem Munde eines Dichters, der damals oder doch bald nachher der Gefeierteste im deutschen Volke war.
"Dieses Pfaffenrätchen", schreibt er, "liegt an seinem (Petersberg) Fuße wie ein anmutiges Paradiesgärtchen in Büschen versteckt und nur gegen Südwesten offen
und in den Rhein und das Tal und auf Bonn schauend. Es ist wirklich eine wunderliche Stelle, wie sie der nach stiller elegischer Einsamkeit sich sehnender Mensch
sich wünschen möchte, wenn die Wünsche und Träume des einsamen verschwiegenen Glückes so, wie sie in der Phantasie aufleuchten, hienieden jemals verwirklicht
werden könnten. Wie manch schönen Tag habe ich hier erlebt! Doch es steht noch eine Stelle, kaum zehn Minuten von diesem Paradieschen, ein etwas höher
aufsteigendes Eichenwäldchen mit einer Landspitze verlaufend, mit einer so himmlischen Aussicht, dass es mir kein Mensch nehmen sollte, und dass ich mir
ein luftiges Sommerschlösschen dort hinbauen würde, wenn ich als ein Reicher Sommerschlösschen aufblasen könnte."
1870 erwarb Albert H. Caron aus Rauenthal bei Barmen das Pfaffenröttchen und gab dem Garten durch den bekannten Gartenbau-Inspektor
Weye aus Düsseldorf seine heutige Gestalt. Der Wuppertaler

Fabrikant, der die ständige Erinnerung an die "Pfaffen" von Heisterbach, die Schöpfer
des alten Weingutes, nicht liebte, beantragte am 12. April 1860 bei der Kölner Regierung die Änderung des Namens in "Haus Heisterberg", obwohl nicht zwei
Kilometer weiter südlich in der Gemarkung Königswinter die Heisterbacher Mönche selbst einem freundlichen Gütchen ihres Klosters vor langer Zeit denselben
Namen gegeben hatten. Am 19. September desselben Jahres wurde der Antrag von der Regierung genehmigt, aber auf den schnell angebrachten Wegesteinen war
lange Zeit jeden Morgen die erneuerte Aufschrift "Haus Heisterberg" verwischt, und heute noch wendet die ganze Bevölkerung der weiteren Umgebung nur den
alten volkstümlichen Namen an; der Neue hat in den fünfundsechzig Jahren noch nicht heimisch werden können. Von 1871 an ist das herrschaftliche Wohnhaus
durch Baurat Oppler aus Hannover und dessen Nachfolger Schorbach allmählich zu dem heutigen stattlichen Bau erweitert worden, den der Geheime Regierungsrat
Ottmar E. Strauß aus Köln im Herbst 1919 mit dem bedeutend größeren Grundbesitz von den Erben Caron erwarb.
Der Probsthof ist einer der ältesten

Freihöfe Niederdollendorfs und gehörte dem Propste zu Oberpleis. Er muss ein ahnsehnliches Weingut gewesen sein, da er schon 1256 imstande war, jährlich sechs
Fuder Wein an die Propstei St. Cyriax in Overath zu liefern, die auch der Abtei Siegburg ihre Entstehung verdankte. Als Freihof stellte er einen geschworenen
Anerben in das Kirchspielsgeding, zahlte dem Offermann jährlich 2 Viertel Wein und von dem Land "auf dem Hüvvel" 2 Garben in der Ernte, den Flurschützen 1 Viertel
Wein und 1 Sümmer Korn; er musste, wenn es donnerte, einen Mann zum Wetterläuten stellen und an den Dorfausgang nach Königswinter zu ein Falltor einhängen und
im Stande halten. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts hatte der Probsthof seinen Charakter völlig verändert; aus einem Weingut war ein Ackergut geworden. Er besaß
keinen Weinberg und keinen Busch mehr. 18 Morgen 111 ¼ Ruten Ackerland und 1 Morgen 89 ¼ Ruten Wiese wurden von dem damaligen Pächter Friedrich Müller gebaut.
Er scheint ein wohlhabender Mann gewesen zu sein, da er in Zeiten allgemeinen

Niedergangs (am 1. Januar 1798) in der Lage war, der verarmten Abtei Heisterbach 600 Reichstaler zu leihen, die ihm aus dem von Geheimrat Franken aus dem
Frankenforsterhofe zu zahlenden Gelde zurückerstattet werden sollten. Er bewirtschaftete den Probsthof weiter, als dieser Staatsdomäne geworden war, und
noch am 1. Januar 1811 wurde ihm seine Pachtzeit gegen jährliche Zahlung von 9 Malter Roggen und 39 Reichstaler 9 Groschen Courant bis zum 31. Dezember1822
verlängert. Wahrscheinlich hatte er zum 1. Januar 1820 gekündigt, so dass die preußische Domänenverwaltung den Hof schon am 14. September 1818 auf dem Rathause
in Köln zum Verkauf ausstellte. Bereits in den achtziger Jahren des 19. Jahrhunderts war das zugehörige Land versplittert. Kölner Rentner, u. a. eine Familie
Jonen, machten den Hof zu ihrem sorgenfreien Sitz, und Fräulein Caron vom Pfaffenröttchen baute die ehemalige Halfenwohnung allmählich zu dem jetzigen
Evangelischen Kinderhort um.
|